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 Geschäftsordnung der Tischtennis-Abteilung des
SV 47/63 Stockum e. V.


Die folgende Geschäftsordnung regelt die Geschäfte der Tischtennis-Abteilung und ergänzt die Satzung/Geschäftsordnung des Gesamtvereins.

 

1. Zusammensetzung des Vorstandes

 

1. Vorsitzende

Kassierer

Schriftführer

Sportwart

Jugendwart

Jugendvertreter

 

2. Stellenbeschreibungen

1. Vorsitzende

 

  •       Vertretung der Abteilung
  •       Planung und Steuerung der Gesamtentwicklung der Abteilung
  •       Koordination der Abteilungsarbeit
  •       Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Abteilungsversammlungen und Vor­standssitzungen, Entgegennahme und Einbringung von Anträgen, Plänen. Ord­nungen und Programmen in den Vorstand
  •      Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen der Abteilungsversammlungen und des Vorstandes
  •       Anschrift für die Abteilung
  •       Kontaktpflege zu Institutionen, Verwaltungen, Instanzen auf Kreis- und Verbands­ebene
  •       Verteilung der Eingänge an die zuständigen Stellen und Überwachung der Erledigung
  •       Erstellung von Rundschreiben und Statistiken
  •       Planung und Durchführung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen der Abteilung
  •       Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Archivierung des Schriftverkehrs
  •       Paßangelegenheiten
  •       Bearbeitung von Versicherungsfällen aus dem Sportversicherungsvertrag
  •       Bearbeitung bzw. Koordinierung und Überwachung von Meldungen und Anträgen an Verbände und Verwaltungen, soweit es die Abteilung betrifft

 

Kassierer

 

  •       Vertretung der Abteilung zusammen mit dem 1 Vorsitzenden oder Sportwart, wenn einer der beiden verhindert ist
  •       Führung der Geschäftsbücher und der Kasse der Abteilung
  •       Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Abteilung
  •       Bearbeitung aller steuerrechtlichen Angelegenheiten
  •       Einbringung des Haushaltsplanes für das kommende und Vorlage der Abrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr im Vorstand und in der Abteilungsversammlung
  •       Berichte über die Finanz- und Vermögenslage in der Abteilungsversammlung und im Vorstand
  •       Koordinierung und Prüfung der Mitgliederverwaltung der Abteilung<o:p></o:p>
  •       Kassieren und Verteilen der Beiträge
  •       Führung des Mitgliederbestandes, Bearbeitung von An- und Abmeldungen

 

Schriftführer

 

  •       Protokollführung bei Abteilungsversammlungen und Sitzungen des Vorstandes
  •      Veröffentlichung bzw. Verteilung der Protokolle
  •       Archivierung von Urkunden, Protokollen, Schriftverkehr usw.

 

Sportwart / Jugendwart

 

  •       Leitung des gesamten Sportbetriebes in Gemeinschaft mit den Übungsleitern
  •       Mitwirkung bei der Festlegung von Richtlinien der Abteilungsordnung und von Ab­teilungszielen (sportlich)
  •       Koordinierung von Mannschaftsaufstellungen
  •       Erstellung von Spielplanübersichten
  •       Sammlung, Bearbeitung und Vermittlung von Informationen (sportlich)
  •       Bearbeitung von Fragen der Hallen- und Sportplatzbelegung innen und außen
  •       Statistiken über den Sportbetrieb
  •       Beschickung von Lehrgängen
  •       Planung und Durchführung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen im     Herren-, Damen-, Kinder- oder Jugendbereich
  •       zusätzlich Jugendwart: Vertretung der Abteilung im Jugendausschuss des Gesamtvereins

 

Jugendvertreter

 

  •       Vertretung der Interessen der Mitglieder aus dem Kinder- und Jugendbereich im Vorstand der Abteilung sowie im Jugendausschuss des Gesamtvereins

 

3.  Sitzungen

 

  •       zusätzlich zu den jährlich stattfindenden Abteilungsversammlungen finden in jedem Kalenderjahr mindestens 3 Vorstandssitzungen im erweiterten Kreis statt. Zu dem erweiterten Kreis gehören:
  1.          der Vorstand
  2.          die aktiven Übungsleiter und die Mannschaftsführer
  •       die Einberufung erfolgt schriftlich mit Tagesordnung 14 Tage vorher durch den
  •       1. Vorsitzenden
  •       die Leitung der Sitzungen obliegt dem 1. Vorsitzenden:
  •       die Einbringung von Anträgen kann 8 Tage vor dem Termin an den 1. Vorsitzenden erfolgen
  •       die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit
  •       die Protokolle der Sitzungen sind durch den jeweils gewählten Schriftführer vorzunehmen

 

4. Beitragsordnung

 

  •       der Gesamtbeitrag ist jeweils am 01.03. eines jeden Jahres fällig
  •       die Beantragung der Zuschüsse wird durch den Kassierer vorgenommen
  •       es gelten bis auf weiteres folgende Monatsbeiträge (passive Mitglieder die Hälfte):

                              

         Erwachsene                                5,00 €

         Kinder (bis 14 Jahre)                   2,50 €

         Jugendliche (15-18 Jahre)           3,75 €

         Passive Mitglieder                       2,50 €

         2. Kind                                        1,85 €

         2. Jugendlicher                           2,50 €

 

5. Finanzen

 

  •       die Ausgabengenehmigung erfolgt durch Beschluß des Vorstandes, des erweiterterten Kreises oder durch die Geschäftsordnung
  •       Festlegung laufender Ausgaben:

Übungsleitergeld:


7,50 € pro Übungsstunde (mit Übungsleiterschein

5,00 € pro Übungsstunde (ohne Übungsleiterschein)


Kilometergeld:


0,25 € für Fahrten in Abstimmung mit dem Vorstand


Turnierveranstaltungen:


Startgelder werden nur für Pokalspiele und Ranglistenspiele erstattet

Zuwendungen

Funktionsträger:


nach Abstimmung mit dem Vorstand Geschenk von ca. 25,00 € zu Hochzeiten und runden Geburtstagen


Zuwendungen für den erweiterten Kreis:



ca. 15,00 € je Teilnehmer im Jahr (z.B. für eine Feier oder sonstige Anerkennung)

Lehrgänge:


Verauslagte Gebühren, Kilometergeld soweit Fahrtkosten nicht erstattet werden

 

Voraussetzungen für Übernahme von Lehrgangskosten:

         Abstimmung mit dem Vorstand

         die Lehrgänge werden von den Sportverbänden veranstaltet

         der Teilnehmer steht dem Verein nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs anschließend mindestens ein Jahr zur Verfügung

 

  •       Haushaltspläne sind nach den Vorgaben des Vorstandes des Hauptvereins beim Schatzmeister des Hauptvereins einzureichen. Hier erfolgt die Vorprüfung und Genehmigung durch den Vorstand des Hauptvereins.

 

6. Genehmigung der Geschäftsordnung

 

  •        die Genehmigung der Geschäftsordnung erfolgt auf der jeweiligen Abteilungsversammlung 

 

 

 

(Beschluss der Abteilungsversammlung vom 24.02.2006)

                                              

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