Geschäftsordnung der Tischtennis-Abteilung des
SV 47/63 Stockum e. V.
Die folgende Geschäftsordnung regelt die Geschäfte der Tischtennis-Abteilung und ergänzt die Satzung/Geschäftsordnung des Gesamtvereins.
1. Zusammensetzung des Vorstandes
1. Vorsitzende
Kassierer
Schriftführer
Sportwart
Jugendwart
Jugendvertreter
2. Stellenbeschreibungen
1. Vorsitzende
- Vertretung der Abteilung
- Planung und Steuerung der Gesamtentwicklung der Abteilung
- Koordination der Abteilungsarbeit
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Abteilungsversammlungen und Vorstandssitzungen, Entgegennahme und Einbringung von Anträgen, Plänen. Ordnungen und Programmen in den Vorstand
- Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen der Abteilungsversammlungen und des Vorstandes
- Anschrift für die Abteilung
- Kontaktpflege zu Institutionen, Verwaltungen, Instanzen auf Kreis- und Verbandsebene
- Verteilung der Eingänge an die zuständigen Stellen und Überwachung der Erledigung
- Erstellung von Rundschreiben und Statistiken
- Planung und Durchführung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen der Abteilung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Archivierung des Schriftverkehrs
- Paßangelegenheiten
- Bearbeitung von Versicherungsfällen aus dem Sportversicherungsvertrag
- Bearbeitung bzw. Koordinierung und Überwachung von Meldungen und Anträgen an Verbände und Verwaltungen, soweit es die Abteilung betrifft
Kassierer
- Vertretung der Abteilung zusammen mit dem 1 Vorsitzenden oder Sportwart, wenn einer der beiden verhindert ist
- Führung der Geschäftsbücher und der Kasse der Abteilung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Abteilung
- Bearbeitung aller steuerrechtlichen Angelegenheiten
- Einbringung des Haushaltsplanes für das kommende und Vorlage der Abrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr im Vorstand und in der Abteilungsversammlung
- Berichte über die Finanz- und Vermögenslage in der Abteilungsversammlung und im Vorstand
- Koordinierung und Prüfung der Mitgliederverwaltung der Abteilung<o:p></o:p>
- Kassieren und Verteilen der Beiträge
- Führung des Mitgliederbestandes, Bearbeitung von An- und Abmeldungen
Schriftführer
- Protokollführung bei Abteilungsversammlungen und Sitzungen des Vorstandes
- Veröffentlichung bzw. Verteilung der Protokolle
- Archivierung von Urkunden, Protokollen, Schriftverkehr usw.
Sportwart / Jugendwart
- Leitung des gesamten Sportbetriebes in Gemeinschaft mit den Übungsleitern
- Mitwirkung bei der Festlegung von Richtlinien der Abteilungsordnung und von Abteilungszielen (sportlich)
- Koordinierung von Mannschaftsaufstellungen
- Erstellung von Spielplanübersichten
- Sammlung, Bearbeitung und Vermittlung von Informationen (sportlich)
- Bearbeitung von Fragen der Hallen- und Sportplatzbelegung innen und außen
- Statistiken über den Sportbetrieb
- Beschickung von Lehrgängen
- Planung und Durchführung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen im Herren-, Damen-, Kinder- oder Jugendbereich
- zusätzlich Jugendwart: Vertretung der Abteilung im Jugendausschuss des Gesamtvereins
Jugendvertreter
- Vertretung der Interessen der Mitglieder aus dem Kinder- und Jugendbereich im Vorstand der Abteilung sowie im Jugendausschuss des Gesamtvereins
3. Sitzungen
- zusätzlich zu den jährlich stattfindenden Abteilungsversammlungen finden in jedem Kalenderjahr mindestens 3 Vorstandssitzungen im erweiterten Kreis statt. Zu dem erweiterten Kreis gehören:
- der Vorstand
- die aktiven Übungsleiter und die Mannschaftsführer
- die Einberufung erfolgt schriftlich mit Tagesordnung 14 Tage vorher durch den
- 1. Vorsitzenden
- die Leitung der Sitzungen obliegt dem 1. Vorsitzenden:
- die Einbringung von Anträgen kann 8 Tage vor dem Termin an den 1. Vorsitzenden erfolgen
- die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit
- die Protokolle der Sitzungen sind durch den jeweils gewählten Schriftführer vorzunehmen
4. Beitragsordnung
- der Gesamtbeitrag ist jeweils am 01.03. eines jeden Jahres fällig
- die Beantragung der Zuschüsse wird durch den Kassierer vorgenommen
- es gelten bis auf weiteres folgende Monatsbeiträge (passive Mitglieder die Hälfte):
Erwachsene 5,00 €
Kinder (bis 14 Jahre) 2,50 €
Jugendliche (15-18 Jahre) 3,75 €
Passive Mitglieder 2,50 €
2. Kind 1,85 €
2. Jugendlicher 2,50 €
5. Finanzen
- die Ausgabengenehmigung erfolgt durch Beschluß des Vorstandes, des erweiterterten Kreises oder durch die Geschäftsordnung
- Festlegung laufender Ausgaben:
Übungsleitergeld: | 7,50 € pro Übungsstunde (mit Übungsleiterschein 5,00 € pro Übungsstunde (ohne Übungsleiterschein) | |
Kilometergeld: | 0,25 € für Fahrten in Abstimmung mit dem Vorstand | |
Turnierveranstaltungen: | Startgelder werden nur für Pokalspiele und Ranglistenspiele erstattet | |
Zuwendungen Funktionsträger: | nach Abstimmung mit dem Vorstand Geschenk von ca. 25,00 € zu Hochzeiten und runden Geburtstagen | |
Zuwendungen für den erweiterten Kreis: | ca. 15,00 € je Teilnehmer im Jahr (z.B. für eine Feier oder sonstige Anerkennung) | |
Lehrgänge: | Verauslagte Gebühren, Kilometergeld soweit Fahrtkosten nicht erstattet werden |
Voraussetzungen für Übernahme von Lehrgangskosten:
Abstimmung mit dem Vorstand
die Lehrgänge werden von den Sportverbänden veranstaltet
der Teilnehmer steht dem Verein nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs anschließend mindestens ein Jahr zur Verfügung
- Haushaltspläne sind nach den Vorgaben des Vorstandes des Hauptvereins beim Schatzmeister des Hauptvereins einzureichen. Hier erfolgt die Vorprüfung und Genehmigung durch den Vorstand des Hauptvereins.
6. Genehmigung der Geschäftsordnung
- die Genehmigung der Geschäftsordnung erfolgt auf der jeweiligen Abteilungsversammlung
(Beschluss der Abteilungsversammlung vom 24.02.2006)





